Remittende nicht immer gleich Mängelexemplar

In Deutschland unterliegen Bücher grundsätzlich der Buchpreisbindung. Wir dürfen also Bücher nicht zu jedem beliebigen Preis verkaufen, sondern müssen uns an die Vorgabe der Verlage halten. Das gilt auch für Remittenden. Das sind Bücher, die vom Buchhändler an den Verlag zurück gesandt wurden. Viele Leute glauben, dass Remittenden gleichzusetzen sind mit Mängelexemplaren und daher günstiger verkauft werden dürfen. Aber das stimmt nicht.

Ein Buch darf nur als Mängelexemplar und damit unter dem ursprünglichen Preis verkauft werden, wenn es tatsächlich Mängel aufweist. Das können auch kleine Schäden sein, die die Benutzung des Buches gar nicht beeinträchtigen. Aber sie müssen vorhanden sein. Nur dann dürfen Buchhändler – also auch Terrashop – sie günstiger anbieten.

Letztendlich ist der für die korrekte Auszeichnung als Mängelexemplar verantwortlich, der das Buch an den Endkunden verkauft. Nur weil ein Buchhändler ein Buch mit dem Aufdruck „Mängelexemplar“ kauft, ist es nicht automatisch eines. Es obliegt dem so genannten Letztabnehmer, zu prüfen, ob es sich tatsächlich um ein mangelhaftes Exemplar handelt. In dem Fall muss ein entsprechender Stempel auf das Buch und es kann preisreduziert verkauft werden.